Wie werden Heizanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, ab 2023 gefördert und welche Voraussetzungen sind von der Anlagentechnik sowie bezüglich der Einbausituationen zu erfüllen? Mit all den offenen Fragen wollen wir Ihnen mit diesem Leitfaden eine kleine Hilfestellung bieten.
Sehr geehrte Geschäftspartner,
da die Fördergeber zum Jahreswechsel 2023 wieder umfassende Änderungen an den Förderrichtlinien sowie den Fördersätzen vorgenommen haben und die Fragen, wie und in welchem Umfang in Zukunft die energetische Gebäudesanierung noch gefördert werden, kein Ende nehmen, möchten wir unseren Kenntnisstand, für dessen Richtigkeit wir keine Gewähr übernehmen, weitergeben.
Für den Bereich des Heizungsbaus ist die wohl wesentlichste Frage folgende:
Wie werden Heizanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, ab 2023 gefördert und welche Voraussetzungen sind von der Anlagentechnik sowie bezüglich der Einbausituationen zu erfüllen? Mit all den offenen Fragen wollen wir Ihnen mit diesem Leitfaden eine kleine Hilfestellung bieten.
Die Kreditförderungen mit Tilgungszuschuss bei der KfW sind zum 1.1.2023 für Einzelmaßnahmen nicht mehr möglich. Lediglich Sanierungen zum Effizienzhaus (komplette Gebäudesanierung) werden bei der KfW noch berücksichtigt. Wir beschreiben Ihnen im Folgenden die Veränderungen im BAFA Programm BEG EM / Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)